| Allgemeines |
|
|
| Wir
sind eine junge Sparte des Sportverein Steinhorst von 1948 e.V. .
Im Jahre 1998 begann der Bau von 2 Tennisplätzen.
Die Plätze liegen neben dem Sportplatz und dem Freibad von
Steinhorst.
Der 1. Aufschlag erfolgte dann am 22. Mai 1999.
Zur Zeit zählen wir ca. 75 Mitglieder.
|
|
 |
|
|
|
| |
|
|
|
| Beiträge
(monatlich in Euro) |
|
|
| |
Sportverein |
+
Tennis |
= Gesamt |
| Familien |
14,00 |
10,00 |
24,00 |
| Erwachsene |
7,00 |
5,00 |
12,00 |
| Kinder
/ Jugendl. |
4,00 |
0,00 |
4,00 |
|
|
|
Die
Mitgliedschaft im Steinhorster Sportverein ist Voraussetzung.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben. |
|
 |
|
|
|
| |
|
|
| Gemeinschaftsarbeiten |
|
|
Einstimmig
beschlossen wurde zum Thema Gemeinschaftsarbeiten eine Vorauszahlung
in Höhe von 2 x 7,50 Euro je Mitglied für Arbeitseinsätze.
Bei Familien werden max. 3 Personen (2 Erw. und 1 Kind) angerechnet.
Eine Anwesenheitsliste dokumentiert die geleisteten Arbeitseinsätze
und ist auch Grundlage zur Erfassung einer vorgesehenen Rückvergütung
bzw. Guthaben für den Übertrag in das folgende Jahr. Die
Tennissparte freut sich aber auch über Spenden. |
|
 |
|
|
|
| |
|
|
| Spielbetrieb
und Platzbelegung |
|
|
Ein
Platz kann für max. 2 Stunden gebucht werden.
Das Spielen
mit einem Gast (nicht Vereinsmitglied) kostet 5 Euro.
Je Spieleinheit
(max. 2 Std.) kann mit Gastspielern pro Platz gespielt werden.
Beispiel: 1 Vereinsspieler mit 3 Gästen kostet 5 Euro.
Für die Belegung eines Platzes wird eine Karenzzeit von 10
Minuten toleriert.
Der Eintrag in die Belegungsliste im Aushangkasten hat noch 10 Minuten
nach offiziellem Spieleginn Gültigkeit, danach kann der Platz
von jedem anderen Mitglied genutzt werden.
Das Eintragen in die Liste ist Plicht. Die Listen hängen im
Kasten, der bei den Tennisplätzen steht. Bei Nichtspielen sollte
der Eintrag umgehend gestrichen werden, damit der Platz von anderen
genutzt werden kann. Die Kinder und Jugendliche spielen ebenfalls
nach den obigen Regeln. |
|
 |
|
|
|